RRS bietet Kunden auch die Möglichkeit, eine Kompensationsleistung (im Sinne der Ausgleichsabgabe) durch die Zusammenarbeit mit einem geprüften Vertragspartner in Anspruch zu nehmen.
Dank dieses Modells sind wir in der Lage, unseren Kunden professionelle Sicherheitsdienstleistungen anzubieten und gleichzeitig die gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gemäß der geltenden Gesetzgebung der Tschechischen Republik zu erfüllen.
Die Inanspruchnahme dieser Kompensationsleistung stellt einen effizienten Weg dar, die gesetzliche Quote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu erfüllen, ohne eine finanzielle Ausgleichsabgabe an den Staat abführen zu müssen.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner können wir für unsere Kunden Folgendes bereitstellen:
Wir legen großen Wert auf eine transparente Ausgestaltung der Zusammenarbeit, klare Kommunikation und eine professionelle Dienstleistungserbringung.
Die Bereitstellung der Kompensationsleistung selbst erfolgt über einen Vertragspartner, der alle gesetzlichen Voraussetzungen für diese Vergabe erfüllt. Der Kunde erhält somit eine vollständige administrative und operative Unterstützung ohne unnötigen Mehraufwand.
Jeder Kunde hat andere Anforderungen an den Leistungsumfang, die Betriebsart und die Form der Zusammenarbeit. Daher erstellen wir individuelle Lösungen, die genau auf die spezifischen betrieblichen Bedürfnisse und die personellen Kapazitäten des Kunden abgestimmt sind.
Gerne arbeiten wir für Sie ein konkretes Kooperationskonzept aus – einschließlich der Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Kompensationsleistung und maßgeschneiderter Sicherheitsdienste.
Kontaktieren Sie RRS über das Kontaktformular oder per E-Mail unter info@rrs.cz. Wir erstellen gerne ein individuelles Kooperationsangebot für Sie.